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1.Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung im Erholungsobjekt einzuhalten.
Falls er gegen diese verstösst, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertragsverhältnisses berechtigt.Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter auch für das Verhalten der Personen, die das Objekt mit ihm bewohnen und für die er mitgebucht hat.
2.Der Aufenthalt beginnt am Anreisetag zwischen 15 und 18 Uhr, er endet am Abreisetag bis 10 Uhr.Erfolgt die Abreise später, ist der Vermieter berechtigt, die folgende Übernachtung zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Zeitliche Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen oder telefonischen Absprache.
3.Bei der Ankunft weist sich der Mieter mit einem gültigen Personaldokument aus und trägt sich in das Verzeichnis der beherbergten Personen mit folgenden Angaben ein:
Name und Vorname, Geburtsdatum, Ausweisnummer und Wohnanschrift.
Die Benutzung der Hütte ist nur der gemeldeten Anzahl von Personen gestattet, nicht angemeldeten Personen ist der Aufenthalt untersagt.
4.Der Vermieter behält sich das Recht der sofortigen Kündigung des Mietvertrages für den Fall vor, dass die Anzahl der angereisten Personen die Kapazität des Objektes überschreitet oder die Zahl der Personen höher ist als angemeldet oder es zur eigenmächtigen Erhöhung der Zahl der Bewohner während des Aufenthaltes kommt sowie für den Fall sonstiger Verletzungen der Haus- und Benutzungsordnung.
Gäste dürfen Besuch im Objekt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters empfangen.
Im Falle der Beendigung des Aufenthaltes wegen Verstössen gegen die Haus- und Benutzungsordnung hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung nichtverbrauchter Zahlungen für Miete und Dienstleistungen.
5.Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Objekt während der Mietdauer zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung zu betreten.
6.Bei Übernahme des Objektes hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von 5000 Kc in bar.
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses in voller Höhe zurückerstattet, falls es nicht zu einer Beschädigung des Objektes oder der Einrichtung durch den Mieter oder ihn begleitende Personen gekommen ist.
Überschreitet ein eventuell verursachter Schaden die Höhe der Kaution, ist der Mieter verpflichtet, den Differenzbetrag bei Abreise zu begleichen.
Reist der Mieter auf eigenen Wunsch vor dem vereinbarten Termin ab, entsteht kein Anspruch auf Erstattung nicht verbrauchter Beträge.
Der Kunde fertigt mit dem Vermieter ein Beherbungsprotokoll aus.
7.Das Ferienhaus wird dem Mieter in gereinigtem und zur ordnungsgemässen Benutzung geeignetem Zustand übergeben.
Eventuelle Beanstandungen, Reklamationen oder Schäden an der Einrichtung sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Die Gäste sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen sowie der Objektumgebung einzuhalten und das Objekt einschliesslich Inventar in dem Zustand zu übergeben, in dem sie es übernommen haben.
Reinigungsmittel sind Bestandteil der vermieteten Räumlichkeiten.
Die Gäste sind verpflichtet, am Tag der Abreise das Objekt zu reinigen, das Geschirr abzuwaschen sowie Kühlschrank und Badezimmer zu säubern.
Ist dies nicht erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, von der Kaution einen angemessenen Betrag einzubehalten.
Eine Schlussreinigung kann für 500 Kc bestellt werden.
8.Das Berühren oder Programmieren des Wifi-Routers ist nicht erlaubt.
Aus Sicherheitsgründen darf der Kunde Kinder im Objekt oder in der unmittelbaren Umgebung nicht unbeaufsichtigt lassen, dies gilt besonders auch für das Wasserbecken.
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Veränderungen in den Räumlichkeiten des Objektes vorgenommen werden.
Dies gilt besonders für das Verstellen von Mobiliar und Ausrüstung, Änderungen an der Ausstattung, Reparaturen oder jedwedes Manipulieren an elektrischen oder sonstigen Installationen.
9.
Es ist erforderlich, das Ferienhaus sowie seine Einrichtung und Ausstattung während des Aufenthaltes gegen Beschädigungen zu schützen.
Dies gilt insbesondere für Beschädigungen von Betten und Sitzgelegenheiten durch Herumspringen und Verunreinigungen durch kleinere Kinder, die noch nicht ihre persönliche Hygiene selbständig beherrschen.
10.Für Verletzungen, Beschädigungen oder Entwendungen von Eigentum, besonders Gepäck, des Mieters während der Dauer des Mietverhältnisses haftet der Vermieter nicht, ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden infolge höherer Gewalt – Sturm, Hochwasser usw. -.
Daher wird empfohlen, eine geeignete Versicherung abzuschliessen.
11.Es dürfen lediglich Sommergartenmöbel aus dem Objekt herausgestellt werden.
12.Im gesamten Objekt gilt absolutes Rauchverbot.
Ebenso ist verboten, im Objekt Kerzen anzuzünden oder anderweitig mit offenem Feuer zu hantieren.
Ausnahme hiervon ist der gekachelte Kamin, hier sind sämtliche Sicherheitsregeln einzuhalten.
Beim Abbrennen von Feuerwerk ist es erforderlich, sich in ausreichendem Abstand vom gesamten Objekt aufzuhalten – mindestens 10 Meter von Rand des Daches und den darüber befindlichen Bäumen.
Das Entzünden eines kleinen Feuers ist nur an der ausgewiesenen Feuerstelle gestattet, diese haben die Gäste in der Sommersaison als Teil der Ferienhausausstattung zur Verfügung.
Nach Benutzung ist der Gast verpflichtet, das Feuer ordentlich und sorgfältig zu löschen – dies gilt auch nach einem eventuellen Grillen.
13.Die Gäste sind verpflichtet, im Objekt die Schuhe auszuziehen, deswegen wird gebeten, geeignete Hausschuhe mitzubringen.
14.Vor dem vorübergehenden Verlassen des Objektes sind sämtliche Verbrauchsgeräte mit Ausnahme des Kühlschrankes auszuschalten, Wasserhähne zu schliessen, sämtliche Fenster zu schliessen und die Aussentüre zu verschliessen.
15.Die Gäste sind verpflichtet, während des Aufenthaltes das Objekt und seine Umgebung sauber zu halten und den Müll getrennt in Plastiktüten zu entsorgen – Papier und Restmüll getrennt, Glas in Behälter.
16.Die Gäste haben Tätigkeiten zu vermeiden, welche die Nachbarschaft unangemessen belasten, den guten Sitten zuwiderlaufen oder die Nachtruhe stören.
17.Zum Objekt gehört eine überdachte Sitzgelegenheit, ein Wasserbecken – in der Sommersaison – und ein freier Platz, begrenzt durch die Hauptstrasse sowie einen Zaun aus Tannen und sonstigen Bäumen.
18.Hinweis:
Der Baumbewuchs und die Wiese dahinter gehören zum Nachbargrundstück, der Besitzer wohnt in einem benachbarten Haus oberhalb der Hütte.
19.In der Wintersaison ist das Parken auf dem Weg längs der Hütte sowie hinter ihr verboten, da die Gefahr von Schneerutsch vom Dach besteht.
Parken ist möglich vor dem Objekt oder auf dem überdachten Standplatz an der Einfahrt zum Objekt, in der Sommersaison auch neben dem Objekt.
20.Bei Verlust des Eingangstürschlüssels hat der Kunde 2000 Kc zu bezahlen und erhält die beiden Sicherheitseinsätze, die Sicherheitskarte sowie die verbleibenden 4 Sicherheitsschlüssel.
21.Vor der Abreise ist der Mieter verpflichtet, das Eintreffen des Besitzers abzuwarten und eine ordentliche Objektübergabe vorzunehmen.
Erfolgt dies nicht, verfällt die Kaution.
Hierdurch ist nicht das Recht des Eigentümers berührt, Ersatz für nachträglich festgestellte Schäden oder Zerstörungen seines Eigentums einzufordern.
Die Kaution wird dem Gast zurückgegeben, wenn das Objekt und seine Einrichtung in ordnungsgemässem Zustand abgenommen wurden.
Die Miete abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung und die genannte Kaution in Höhe von 5000 Kc sind vom Gast am Tag seiner Ankunft zu entrichten.